Internetsicherheit und Datenschutz

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Im Rahmen der neuen Datenschutzverordnung haben wir unseren Internetauftritt über den Anbieter 1&1 entsprechend angepasset.

 

 

Was ist ein SSL-Zertifikat?

 

Eine der wichtigsten Möglichkeiten, den Datenaustausch zwischen einem Server und einem darauf zugreifenden Computer (client) abzusichern, ist der Einsatz von SSL (Secure Socket Layer). Damit ist es möglich, Daten zwischen Computern auszutauschen, ohne dass diese von Dritten mitgelesen werden können (1&1).

 

Sicherheit der Daten auf dem 1&1 Server

 

Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art.32 DSGVO

 

1. Zutrittskontrolle

 

Mit der Zutrittskontrolle soll verhindert werden, dass unberechtigte Personen Zutritt zu den informationsverarbeitenden Systemen der 1&1 Internet SE bekommen. Die Rechenzentren der 1&1 Internet SE gewährleisten einen hohen Schutz durch moderne Sicherheitstechnik und umfassende Objekt- und Datenschutzmaßnahmen. Der Zutritt zum Rechenzentrum ist dabei nur

einem eingeschränkten Kreis von autorisierten Mitarbeitern möglich.

 

1.1. Organisatorische Maßnahmen

1.1.1. Empfang- und Ausweispflicht

 

Der Standort des Rechenzentrumgebäudes wird tagsüber zu den normalen Geschäftszeiten durch einen Pförtner überwacht, außerhalb der Geschäftszeiten durch einen Sicherheitsdienst.

Auffälligkeiten werden durch die Einbruchmeldeanlage und Kontrollgänge des

Sicherheitsdienstes entdeckt. Am Standort des Rechenzentrums besteht für alle Besucher und externen Mitarbeiter die Pflicht, Ausweise zu tragen. Externe Personen dürfen sich grundsätzlich nur in Begleitung eines internen Mitarbeiters innerhalb der Gebäude aufhalten. Interne Mitarbeiter besitzen durch ihre Zutrittskarten die entsprechende Berechtigung, Zutritt zu den Geschäftsräumen zu erlangen.

Die Ausweis-Richtlinie sieht folgende Anforderungen beim Ausstellen vor:

Die Ausweise, das Ausweis-Logbuch, sowie alle zugehörigen Dokumente und

Unterlagen sind verschlossen aufzubewahren.

Zugänge zu EDV-gestützten Verwaltungstools sind mit Passwörtern zu versehen, sodass unbefugte keinen Zugriff auf die Arbeitsstationen, über die die Ausweise verwaltet werden, erhalten können.

Ausweise sind so zu gestalten, dass deren Gültigkeit abläuft.

Ein Ausweisbuch über Ausgabe und Rücknahme der Ausweise ist in Papierform zu führen.

Die Einträge des Ausweisbuches sind mindestens 6 Monate aufzubewahren.

Jeweils ein „Besuch“ soll auf einem Blatt vermerkt werden, sodass verschiedene

Besucher, wenn sie nicht an einem Besuch teilgenommen haben, nicht über andere Besucher Kenntnis erlangen können.

 

1.1.2. Schlüsselvergabe

 

Durch das installierte Zutrittskontrollsystem können nur Personen in das Rechenzentrum gelangen, die im Vorfeld Berechtigungen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung (z.B.Systemoperatoren, die Hardware austauschen müssen) erhalten haben. Die Zutrittsberechtigungen werden zentral über ein Zugriffsrechtemanagement, d.h. durch die Einrichtung von Profilen, Vergabe/Sperrung von Berechtigungen eingerichtet. Hierfür existiert ein

formaler Genehmigungsprozess. Der Zutritt zum Rechenzentrum erfolgt über eine neutrale Zutrittskarte, die nach Anforderung und Unterschrift des Empfängers dem Berechtigten ausgehändigt wird. Die Vergabe der Zutrittskarten wird dokumentiert. Bei Verlust der Zutrittskarte wird diese sofort über das installierte Verwaltungssystem gesperrt. Die Berechtigungen können losgelöst von der physischen Verfügbarkeit der Zutrittskarte geändert, gelöscht, oder gesperrt werden.

 

1.2. Technische Maßnahmen

 

Das Rechenzentrum wird durch folgende technische Maßnahmen vor unberechtigtem Zutritt

geschützt:

ZK-System (Zutrittskontrollsystem)

EMA (Einbruchmeldeanlage) mit VdS1- Zulassung

Videokameras

Sicherheitstüren

Bereichswechselkontrolle

Ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist der Zutritt zum zentralen Rechenzentrum über eine Personalvereinzelungsanlage.

 

1.2.1. Türsicherung

Eine Sicherheitsschleuse gewährleistet, dass nur einzelne berechtigte Personen das

Rechenzentrum betreten können. Um die Sicherheitsschleuse betreten zu können, wird ein elektronischer Schlüssel (so genannter ID-Informationsträger) und eine PIN benötigt, der für den Zugang explizit freigeschaltet sein muss. Nur nach positiver Prüfung der Sicherheitsmerkmale wird der Zutritt zum Rechenzentrum durch die Sicherheitsschleuse gewährt.

 

1.2.2. Zutrittskontrollsystem und Überwachung

Der Standort des Rechenzentrums verfügt über Zugangsleser an allen Außentüren, sowie Leseran den Schrankenanlagen. Alle Außenzugänge, Etagentüren, sowie Bürobereiche sind mit digitalen Schließzylindern ausgerüstet. Alle Zugänge zum Rechenzentrum sind Videoüberwacht, die durch eine zentrale Videoüberwachungsanlage gesteuert wird. Die Aufzeichnungen werden

über einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert. Die Fluchtwegtüren am Standort des Rechenzentrums sind zusätzlich mit einer Fluchttürsteuerung ausgerüstet, die nach Vorgaben des VdS geplant und zertifiziert, sowie regelmäßig gewartet wird.

 

2. Zugangskontrolle

 

Mit der Zugangskontrolle soll ein Eindringen unberechtigter Personen in die

Informationsverarbeitenden Systeme der 1&1 Internet SE verhindert werden. Hierzu sind technische und organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der Benutzeridentifikation und Authentifizierung implementiert.

 

2.1. Organisatorische Maßnahmen

2.1.1. Benutzer- und Berechtigungsverfahren

 

Benutzer, die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zu einem System Rechte erlangen sollen, müssen diese Berechtigungen über einen formalen Benutzer- und Berechtigungsprozess beantragen. Die Anforderungen zur Benutzer- und Berechtigungsvergabe sind durch die interne Sicherheitsrichtlinie zum Identity- und Accessmanagement beschrieben und die Berechtigungsvergabe in einer Verfahrensanweisung dokumentiert. Im Benutzer- und Berechtigungs-Verwaltungssystem werden die Benutzerkennungen und Berechtigungen von

Benutzern geführt. Technisch erfolgt die Genehmigung für das Erteilen und Löschen von Zugriffsrechten über Ticketsysteme, in denen der Vorgang dokumentiert wird. ImVerwaltungssystem werden Berechtigungen von Benutzern gesperrt, sobald der Benutzer das Unternehmen verlässt, bzw. wenn die Berechtigungen nicht mehr benötigt oder unberechtigt benutzt werden. Auch im Rahmen der Systemdiagnose werden obsolete Zugriffsrechte gelöscht.

Technisch ist jeder berechtigte Benutzer auf eine einzelne Benutzer-ID auf dem Zielsystem beschränkt.

 

2.2. Technische Maßnahmen

2.2.1. Authentisierungsverfahren

 

Zugangsberechtigungen sind so feingranular wie möglich konfiguriert, sodass Personen nur dort Zugang haben, wo sie diesen auf Grund ihrer Funktion und ihrer Aufgabenerfüllung benötigen.

Die Zugangskontrollverfahren gelten für alle Mitarbeiter der 1&1 Internet SE. Alle Systeme sind durch zweistufige Authentifizierungsverfahren (z.B. Benutzer-ID und Passwort) geschützt, die unberechtigte Zugriffe unterbinden. Werden im Rahmen des Authentifizierungsverfahrens Passwörter eingesetzt, müssen diese den internen Passwortrichtlinien für Mitarbeiter und Systeme entsprechen. Passwörter, die nach den Richtlinien nicht der Qualität entsprechen, sind

nicht erlaubt. Die Systeme werden nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität automatisch gesperrt. Zusätzlich werden Accounts automatisch deaktiviert, wenn deren Passwörter nicht geändert werden.

Ein Fernzugriff auf interne Systeme ist nur in authentifizierter Form möglich, bei dem z.B. asymmetrische Authentisierungsverfahren (Public-/Private-Key-Verfahren) eingesetzt werden, die zusätzlich zur Nachweisbarkeit protokolliert werden. Der Zugriff auf interne Systeme wird nur Geräten gewährt, die sich im Besitz der 1&1 Internet SE befinden und administriert werden. Der Zugriff auf interne Systeme über WLAN-Verbindungen kann nur durch einen zusätzlichen VPNTunnel erfolgen. Die von der 1&1 Internet SE betriebenen WLAN-Zugangsgeräte erkennen und protokollieren nicht autorisierte Access-Points.

 

2.2.2. Verschlüsselung

 

Daten mit hohen Schutzbedarfen werden nach aktuellem Stand der Technik mit verschlüsselten Verfahren analog der internen IT-Sicherheitsrichtlinie zur Kryptographie gesichert. Die eingesetzten Verschlüsselungsverfahren basieren auf Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Werden Daten anhand Datenträger ausgetauscht,

wird dokumentiert, wer zu welchem Zeitpunkt zu welchem Zweck von wem einen Datenträger erhält. Datenträger, die nicht mehr zum produktiven Einsatz kommen, werden durch sichere Lösch- und Überschreib-Verfahren nach Empfehlungen des BSI entsorgt. Es gelten hier die Regelungen der internen Sicherheitsrichtlinie zur Entsorgung von Medien.

 

3. Zugriffskontrolle

 

Mit der Zugriffskontrolle sollen unerlaubte Handlungen in den informationsverarbeitenden Systemen der 1&1 Internet SE verhindert werden, indem Maßnahmen zur Überwachung und Protokollierung der Zugriffe implementiert werden.

 

3.1. Berechtigungsvergabe

 

Die Systeme wurden in der Weise konfiguriert, dass ein regulärer Zugriff mit administrativen Rechten nur für interne, autorisierte Mitarbeiter aus gesicherten Netzsegmenten möglich ist. Hier wurden bedarfsorientierte Berechtigungskonzepte ausgestaltet, die die Zugriffsrechte, sowie deren Überwachung und Protokollierung definieren. Eine Berechtigungsvergabe wird stets nach dem Need-to-know-Prinzip vergeben. Je nach Autorisierung werden differenzierte Berechtigungen, untergliedert nach Rollen und Profilen von Benutzern eingerichtet. Weitere Autorisierungen an Systemen bedürfen der Einrichtung von Berechtigungen nach dem implementierten Benutzer-und Berechtigungsprozess.

 

3.2. Auswertungen

 

Zugriffe auf System-IDs und auffällige Zugriffsversuche werden auf einem zentralen Protokollierungsserver protokolliert. Der Zugriff auf die Protokollierungsserver ist nur lesend durch autorisierte Administratoren möglich. Beim auffälligen Zugriffsversuch wird zusätzlich eine Alarmierung (Security Monitoring) an den zuständigen Systemverantwortlichen ausgelöst.

 

3.3. Veränderungen

 

Modifikationen an Zugriffsrechten können lediglich von Systemadministratoren des operativen Fachbereichs vorgenommen werden, die die Freigabe des Vorgesetzten erhalten haben. Veränderungen der Zugriffsrechte und Berechtigungen geschehen in der Regel innerhalb eines Arbeitstages, wenn nicht sogar bei Bedarf sofort. Netzwerkgeräte oder Systeme mit voreingestellten Zugriffsmöglichkeiten dürfen nicht im Produktivbereich verwendet werden.

Näheres regeln die internen Sicherheitsrichtlinien.

 

3.4. Löschung

 

Das Löschen von Benutzerberechtigungen (z.B. Nach dem Austritt eines Mitarbeiters) erfolgt zeitnah, spätestens jedoch innerhalb eines Arbeitstages. Das Löschen von Zugriffsrechten geschieht auch im Rahmen der Systemdiagnose. Hier werden obsolete Zugriffsrechte bereinigt. Im Verwaltungssystem werden Berechtigungen von Benutzern gesperrt, sobald der Benutzer das

Unternehmen verlässt bzw. wenn die Berechtigungen nicht mehr benötigt oder unberechtigt benutzt werden. Im Rahmen der Systemdiagnose werden obsolete Zugriffsrechte, die z.B. über einen längeren Zeitraum inaktiv waren, gelöscht.

 

4. Weitergabekontrolle

 

Im Rahmen der Weitergabekontrolle werden Maßnahmen beim Transport, der Übertragung und Übermittlung, sowie bei der nachträglichen Überprüfung von personenbezogenen Daten definiert.

 

4.1. Organisatorische Maßnahmen

4.1.1. Schulungsmaßnahmen

 

Alle Mitarbeiter der 1&1 Internet SE sind auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG hin

verpflichtet worden. Neue Mitarbeiter erhalten bei Eintritt eine Sicherheitsschulung. Für

verschiedene Fachbereiche gibt es speziell abgestimmte Sicherheitssensibilisierungsprogramme.

4.1.2. Klassifizierung der Informationen

Jede Information muss nach ihrem Schutzbedarf eingestuft werden. Handelt es sich um

vertrauliche Informationen, müssen diese besonders behandelt werden. Vertrauliche, dienstliche

Informationen dürfen nur über sichere Kommunikationswege übertragen werden. Der Umgang

mit Informationen wurde in der Richtlinie „Datenklassifikation“ und deren Anhang geregelt. Es

sind insbesondere folgende Regeln einzuhalten:

Es müssen spezielle Verfahren und Regelungen zum Schutz der Informationen und

Datenträger beim Transport insbesondere über Unternehmensgrenzen hinweg definiert

und dokumentiert werden (z.B. Verfahrensanweisung für den Einsatz von Boten).

Es müssen so weit wie möglich kryptographische Verfahren (z-B. Verschlüsselung bei der

Übertragung vertraulicher Daten) eingesetzt werden. Die Anforderungen aus der ITSicherheitsrichtlinie

Kryptographie sind zu berücksichtigen.

Bei der Übergabe an externe Empfänger ist die erfolgte vollständige und sichere

Übergabe nachweisbar zu dokumentieren.

4.2. Technische Maßnahmen

4.2.1. Zugriffs-und Transportsicherung

Grundsätzlich können auf die Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, nur

autorisierte Nutzer zugreifen. Die Übertragung von Daten erfolgt ausschließlich durch das

System selbst an autorisierte Empfänger, über kryptographisch stark gesicherte Wege, z.B. über

VPN mit IPSec nach aktuellem Stand der Technik und Empfehlungen des BSIs. Die Übertragung

wird in Logfiles protokolliert.

Um das System vor unberechtigten Zugriffen von Desktop-PCs der Mitarbeiter und somit vor

einer unautorisierten Weitergabe von Daten zu schützen, gelten die internen

Sicherheitsrichtlinien für Mitarbeiter der 1&1 Internet SE.

Die Integrität von wichtigen Systemdateien wird durch regelmäßige Überprüfung deren

kryptografischer Prüfsumme sichergestellt (HIDS).

Der Zugriffsschutz auf Systeme mit sensiblen Informationen wird auf mehreren Ebenen realisiert:

Auf Dateisystem-, auf Betriebssystem- und auf Netzwerkebene. Die Schutzmechanismen

erlauben nur speziell autorisierten Administratoren den Zugriff auf die jeweilige Ebene. Um

Datenverlust vorzubeugen, müssen alle arbeitsrelevanten Daten auf Servern gespeichert werden.

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Diese Daten werden regelmäßig gemäß den definierten Backup-Konzepten gesichert, sodass ein

Datenverlust dadurch weitestgehend ausgeschlossen ist.

4.2.2. Protokollierung

Der Zugriff und die Aktivitäten der Administratoren werden in speziellen Protokolldateien

aufgezeichnet. Die Protokollierung der Zugriffe erfolgt auf einen zentralen, dedizierten

Protokollierungsserver, der von den zu protokollierenden Systemen getrennt installiert ist. Der

Zugriff auf die Protokolle und auf den zentralen Protokollierungsserver ist geschützt und nur

autorisierten Administratoren gestattet. Systemadministratoren dürfen dabei die Protokolle auf

den Protokollierungsserver einsehen, aber nicht verändern. Der Transport der

Protokollierungsdaten geschieht über eine verschlüsselte Verbindung. Auf den

Protokollierungsserver werden verschiedene Verletzungen von Sicherheitskontrollen

protokolliert, wie z.B. nicht berechtigte Zugangsversuche oder signifikante Schutzverletzungen.

Bei besonders sensiblen Systemen ist der Zugriff nur nach dem 4-Augen-Prinzip möglich.

5. Eingabekontrolle

Um die Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Datenverwaltung und –pflege

sicherzustellen, werden Maßnahmen zur nachträglichen Überprüfung, ob und von wem Daten

eingegeben, verändert oder gelöscht worden sind, implementiert.

5.1. Protokollierungs- und Protokollauswertung

Durch die Einhaltung der oben aufgeführten Regeln zu Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle und

Zugriffskontrolle wurde die Grundlage für die Eingabekontrolle der Systeme geschaffen, die

personenbezogenen Daten verarbeiten. Grundsätzlich wird im Rechte- und Rollen-Konzept

zwischen Systemusern, Prozessusern und personalisierten Usern unterschieden.

Angaben zur Protokollierung sind in Kapitel 4.2.2 zu finden.

Protokollauswertungen werden stichprobenartig von den Systemadministratoren vorgenommen,

insbesondere jedoch, wenn Auffälligkeiten oder der Verdacht auf eine Kompromittierung (z.B.

durch eine Alarmierung / Triggering eines Events) aufgetreten ist. Die Protokollauswertungen

sind als Informationen klassifiziert, die nur innerhalb der 1&1 Internet SE im Rahmen der

Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Systemstabilität und –sicherheit zu verwenden sind.

6. Auftragskontrolle

Alle Weisungen des Auftraggebers zum Umgang mit personenbezogenen Daten werden

dokumentiert und an zentraler Stelle für die mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeiter der

1&1 Internet SE hinterlegt.

Die 1&1 Internet SE verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der

getroffenen Vereinbarungen. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich

ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung

erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers. Der Datenschutzbeauftragte des

Auftraggebers hat das jederzeitige Recht, nach Absprache die Umsetzung seiner Weisungen bei

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der 1&1 Internet SE zu kontrollieren. Die 1&1 Internet SE wird den Auftraggeber bei der

Durchführung von Kontrollen durch den Auftraggeber unterstützen und an der vollständigen

Abwicklung der Kontrolle mitwirken.

Die 1&1 Internet SE wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom

Auftraggeber erteilte Weisung nach ihrer Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt,

sowie dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen

die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des

Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch ihn oder

andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist. Die 1&1 Internet SE ist bei der

Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne

des § 5 BDSG verpflichtet. Sie verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten,

wie sie dem Auftraggeber obliegen. Nicht mehr benötigte Unterlagen mit personenbezogenen

Daten und Dateien werden erst nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber

datenschutzgerecht vernichtet.

7. Verfügbarkeitskontrolle

Alle Dienste der gesamten 1&1 Internet SE und ihrer Tochterunternehmen sind hochsensibel in

Bezug auf deren Verfügbarkeit und müssen vor zufälliger Zerstörung oder Verlust geschützt

werden. Die Kunden erwarten eine hochverfügbare Bereitstellung aller Netzwerk- und

Rechenzentrums-Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen zur

Datensicherung und –erhaltung umgesetzt.

7.1. Organisatorische Maßnahmen

7.1.1. Notfallhandbücher und Backup-Verfahren

Zur Sicherstellung der Notfallhandbücher und Backup-Verfahren werden in den als für

notwendig erachteten Abteilungen Notfallhandbücher erstellt. Die Notfallhandbücher definieren

Verantwortlichkeiten (z.B. Notfallverantwortlicher), sowie Eskalations-, Informations- und

Alarmierungspfade, legen Wiederanlaufpläne und Verfahren für einen Shutdown für einen

Mangelfall fest, regeln Ersatzbeschaffung von Hard- und Software und dokumentieren, wie

Daten gesichert und archiviert werden müssen. Die Notfallhandbücher sind damit ein

wesentlicher Bestandteil für den Umgang und der Behandlung der Systeme und Daten im

Notfall, die insbesondere auf die Backup-Strategien und Backup-Dokumentationen verweisen.

Alle Daten werden in regelmäßigen Abständen gesichert, wobei die Sicherung dokumentiert an

einem anderen Ort als das zu sichernde System verwahrt wird. Die Backups verlassen jedoch

nicht das Rechenzentrum der 1&1 Internet SE. Zum Schutz der Archive und Backups sind die

zuvor genannten Zutrittskontrollen implementiert. Der Zugang auf die Backup-Software ist

limitiert auf dedizierte Backup-Administratoren. Die Häufigkeit von Datenbackups richtet sich

nach der Kritikalität der Informationen und ist individuell anpassbar. Funktionalitätstests von

Datenbackups werden stichprobenartig von den zuständigen Systemadministratoren

vorgenommen. Die zum Backup benutzten Speichermedien werden nach einem sicheren Löschoder

Überschreibungsverfahren nach Empfehlung des BSI wiederverwendet.

Im Wiederherstellungsprozess wird beschrieben, wie und in welcher Reihenfolge die Systeme

und Daten installiert und wiederhergestellt werden müssen.

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Alle Prozesse zur Wiederherstellung der Daten, der Wiederanlaufplan der Systeme, sowie die

Notfallsituation müssen in regelmäßigen Abständen in einer Übung durchgeführt und getestet

werden. Die Tests und Übungen werden protokolliert und dokumentiert. Die bei Notfällen und

Incidents benötigten Eskalationspfade wurden im Praxisbetrieb erprobt.

7.2. Technische Maßnahmen

7.2.1. Firewall und Virenschutz

Die Netze und Systeme der 1&1 Internet SE sind mit einer Firewall gegen Hackerangriffe

geschützt, die regelmäßig von autorisierten Systemadministratoren gewartet und aktualisiert

werden. Die Firewall- Regeln sind so ausgelegt, dass nur benötigte Dienste erlaubt sind und in

der Grundeinstellung jeden Netzwerkverkehr blockieren. Alle Internetverbindungen sind durch

mindestens eine Firewall geschützt. Die Kontrolle sicherheitsrelevanter Konfigurationen erfolgt

hierbei im Rahmen von Sicherheitsaudits und Penetrationstests, die u.a. von der internen

Sicherheitsabteilung durchgeführt wird. Alle Netzwerkkomponenten werden einmal täglich,

sowohl intern als auch extern, durch automatische Scanner geprüft.

Das Virenschutzkonzept sieht einen mehrstufigen Schutz vor Schadsoftware über die Netzwerk-

Gateways und Systeme der 1&1 Internet SE vor. Der Schutz vor Schadsoftware wird zentral über

ein Systemmanagementsystem verwaltet und regelmäßig, mindestens einmal am Tag,

aktualisiert. Alle sensiblen und kritischen Systeme sind mit einem fehlertoleranten

Festplattenverbund (i.d.R. RAID 5) ausgestattet.

7.2.2. Hochverfügbarkeit und Stromversorgung

Aus der Hochverfügbarkeitsanforderung ergibt sich am Standort Karlsruhe, an dem das System

aufgestellt ist, eine grundsätzliche hochredundant ausgelegte Netzwerk-Infrastruktur, die

Einzelfehler in fast allen Bereichen und Doppelfehler in vielen Bereichen abfangen kann. Sensible

Dienste werden georedundant an verschiedenen Standorten betrieben. Die Stromversorgungen

sind mehrfach unabhängig voneinander ausgelegt. Das Rechenzentrum ist mit einer

unterbrechungsfreien Stromzufuhr ausgestattet. Die zentrale Elektrotechnik im

Hauptrechenzentrum in Karlsruhe ist in vier (3+1) Blöcke aufgeteilt. In jedem Block ist die

Technik Mittespannung, Niederspannung, USV und Netzersatzanlage (NEA) enthalten. Ein

Betriebsblock dient zur Redundanz.

Die Versorgungsblöcke sind räumlich voneinander getrennt, um eine gegenseitige Beeinflussung

im Schadens- oder Störfall zu verhindern. Jeder Block hat einen eigenen mittelspannungsseitigen

Abgang. Das Rechenzentrum ist an einem 20 kV Ring der Stadtwerke Karlsruhe angeschlossen,

der exklusiv dem Rechenzentrum vorbehalten ist. Um sich vor einem Totalausfall in der

Versorgung durch die Stadtwerke zu schützen, ist in zweiter Instanz zwischen Verbraucher und

Versorger eine redundant ausgelegte, unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) installiert. Die

gesamte Anlage wird über eine zentrale, redundant aufgebaute Netzleittechnik überwacht und

gesteuert. Zusätzlich wird permanent die Netzqualität nach DIN EN 50160 von allen Ein- und

Ausgängen der USV Anlagen überwacht.

7.2.3. Brandschutz

Eine Argon-Löschanlage schützt die Sicherheitsräume im Brandfall. Das ungiftige Gas bewirkt

bei einem Brandfall eine Sauerstoffverdrängung im Raum, wodurch dem Brandherd die

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Grundlage Sauerstoff entzogen wird. Die Server werden durch den Löschvorgang nicht

beeinträchtigt und können normal weiter betrieben werden.

Um einen Brandfall im Vorfeld zu verhindern ist des Weiteren eine Brandfrüherkennungsanlage

installiert, die ständig die Luftpartikel anhand eines vorgegebenen Soll-Kalibrierungszeitraumes

überwacht. Ändert sich die Zusammensetzung der Luftpartikel oder steigt die Zahl der für eine

Brandentstehung typischen Partikel, schlägt die Früherkennung Alarm. Die Anlage ist direkt auf

die Berufsfeuerwehr Karlsruhe aufgeschaltet. Die interne Alarmverfolgung erfolgt über eine

Notifikationssteuerung, Email sowie SMS Versand, an das Facility Management der 1&1 Internet

SE in Karlsruhe. Die Anlage wurde nach Vorgaben des VdS geplant und zertifiziert. In allen

Haustechnik-, Technik-, Lagerräumen, Fluren und Treppenhäusern sind Brandmelder, an allen

Zugangsbereichen sind Handmelder installiert. Die Gefahrenmeldeanlage wird nach Vorgaben

des VdS regelmäßig gewartet. Zur ersten Bekämpfung von Bränden sind Handfeuerlöscher

installiert.

8. Trennungskontrolle

Durch die 1&1 Internet SE getroffenen Maßnahmen zur Trennungskontrolle sind der

softwareseitige Ausschluss im Sinne einer Mandantentrennung, die Trennung von Test- und

Routineprogrammen, die Trennung durch getroffene Zugriffsregelungen, sowie

Dateiseparierung.

Beispielsweise müssen alle Produktivsysteme getrennt von den Entwicklungs- und Testsystemen

betrieben werden. Technisch wird das durch eine Segmentierung von Netzen mit einem

aktivierten Firewall-Regelwerk realisiert. Produktivdaten dürfen nicht als Kopie für Testzwecke

verwendet werden, ebenso dürfen Testdaten nicht in Produktivumgebung eingesetzt werden

Kontakt und Reservierung

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Bäckerstr. 6

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